Gründungssitzung Förderverein


Es ist geschafft. Am 19.11.2015 um 20:00 Uhr fand die Gründungssitzung des Fördervereins statt. 28 Personen nahmen an der Veranstaltung teil und wurden Gründungsmitglieder. Es wurde die Satzung besprochen und verabschiedet, der Vorstand wurde gewählt, die Kassenprüfer bestimmt und die nächsten Aufgaben wurden definiert. Jetzt kann die Arbeit beginnen.

Der Vorstand

Für den Vorstand wurden zwei geborene Mitglieder laut Satzung bestimmt. Das sind die Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Katholischen Kirchengemeinde Elters und der Vorsitzende des Kirchenvorstandes der Evangelischen Kirchengemeinde Bieberstein-Dipperz. Weiterhin wurden drei Mitglieder in offener Wahl einmütig bestimmt. Der Vorstand besteht nun aus folgenden Mitgliedern:

  1. Vorsitzender: Pfr. Georg Ander-Molnár
  2. Stellvertreter: Pfr. Piotr Kownacki
  3. Stellvertreter: Dr. Jan Olischläger
  4. Beisitzer: Stefan Frohnapfel
  5. Schatzmeister: Uwe Bergmann
Der Gründungsvorstand am 19.11.2015. (v.l.n.r: Uwe Bergmann, Pfr. Piotr Kownacki, Pfr. Georg Ander-Molnár, Stefan Frohnapfel, Dr. Jan Olischläger)
Der Gründungsvorstand am 19.11.2015. (v.l.n.r: Uwe Bergmann, Pfr. Piotr Kownacki, Pfr. Georg Ander-Molnár, Stefan Frohnapfel, Dr. Jan Olischläger)

Die Aufgaben

Ebenfalls haben wir die nächsten Aufgaben bestimmt. Dazu gehören:

Kurzfristig

  • Anmelden des Vereins beim Amtsgericht Fulda
  • Beantragen der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Fulda
  • Einrichten der Bankverbindungen und Vorbereitung der Buchhaltung

Mittelfristig

  • Einwerben von Spenden und Stiftungen zur Finanzierung des Baus der Radwegekirche
  • Vorbereiten und durchführen eines Architekturwettbewerbs
  • Organisation und Bau der Kirche

Langfristig

  • Betrieb der Kirche
  • Organisation von Pflege der Kirche und des Grundstücks
  • Durchführen von Gottesdiensten und Veranstaltungen.

Mitgliedsbeiträge

Einstimmig wurde auf der Gründungssitzung beschlossen, dass die Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt werden:

12 € Jahresbeitrag für natürliche Personen

60 € Jahresbeitrag für juristische Personen

Die Beiträge sind Mindestbeiträge und können auf freiwilliger Basis gern erhöht werden. Sobald die Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt festgestellt ist, können die Beiträge und Spenden bei der Steuererklärung als steuermindernde Ausgaben verwendet werden.

Impressionen der Gründungsversammlung

Hier finden Sie Fotos, die am Tag der Gründungsversammlung aufgenommen wurden.